Spielbank Bad Wildungen • Brunnenallee 54 • 34537 Bad Wildungen
Montag – Sonntag 12:00 – 01:00 Uhr


Spielbank Bad Wildungen

Selbstsperre

Die Selbstsperre oder auch Spielersperre ist eine zentrale Maßnahme des Spielerschutzes.

Vielleicht haben Sie das Gefühl, dass Sie zu häufig spielen. Oder Sie haben aufgrund Ihres Spielverhaltens finanzielle oder familiäre Probleme. Sie haben Angst davor, dass das Glücksspiel zu viel Platz in Ihrem Leben einnimmt. Dann ist die Entscheidung für eine Selbstsperre ein kluger erster Schritt, sich vor den negativen Folgen unkontrollierten Spielens zu schützen.

Jeder Spieler hat die Möglichkeit, sich für das Spiel in der Spielbank sperren zu lassen.

Die Selbstsperre ist eine aktive Möglichkeit, sich vor den negativen Folgen unkontrollierten Glücksspiels zu schützen. Das können zu hohe Spieleinsätze sein, die zu finanziellen Problemen führen. Oder familiäre Probleme, die durch das Spielen entstehen. Aber auch das Gefühl, immer mehr Zeit oder Geld für die Teilnahme am Glücksspiel aufzuwenden. Und die Angst davor, das eigene Spielverhalten nicht mehr kontrollieren zu können.

Gesperrte Spieler dürfen nicht mehr an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen, was auch für die Teilnahme an Online Glücksspielen gilt.

Es besteht die Möglichkeit eine unbefristete oder befristete Selbstsperre zu beantragen. Eine unbefristete Selbstsperre dauert mindestens ein Jahr. Bei befristeten Selbstsperren ist zu beachten, dass diese mindesten 3 Monate dauern.

Antragsformulare für eine Selbstsperre erhalten Sie an der Rezeption in der Spielbank Kassel Kurfürstengalerie oder in unserer Dependance in Bad Wildungen. Ebenfalls liegen an jedem unserer Standorte Informationsbroschüren zur Selbstsperre aus. Darin finden Sie eine Erklärung zur Selbstsperre sowie ein Antragsformular. Sie können den Antrag zur Selbstsperre auch auf dieser Seite ausdrucken.

Ihren Entschluss, sich für eine Selbstsperre zu entscheiden, möchten wir in keinster Weise behindern. Um den Sperrvorgang so diskret wie möglich zu gestalten, ist es nicht notwendig, den Selbstsperrantrag bei uns im Haus auszufüllen.

Ein Antrag auf Selbstsperre setzt die persönliche Anwesenheit des Spielers voraus, um seine Identität eindeutig nachzuweisen. Bitte Ausweispapiere zur Prüfung der persönlichen Angaben mitbringen. Da uns bewusst ist, dass gerade dies einige Menschen in eine sehr unangenehme Situation bringen kann, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihren Antrag auch per Post zu schicken. In diesem Fall ist es notwendig, eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beizufügen. Dies soll verhindern, dass eine andere Person in Ihrem Namen einen Antrag auf Selbstsperre einreicht. Es kann sein, dass wir bei Unklarheiten bei Ihnen nachfragen werden.

Über die Aktivierung Ihrer Selbstsperre erhalten Sie ein Schreiben, indem wir Ihnen den Eintrag Ihrer Sperre bestätigen.

Um eine Sperre wieder aufheben zu lassen, ist es notwendig einen Antrag auf Aufhebung der Sperre zu stellen. Frühestens nach Ablauf der Mindestsperrdauer (drei Monate) können Sie einen Antrag auf Aufhebung der Spielersperre stellen. Die Aufhebung der Sperre ist nur durch die datenbankführende Behörde, zurzeit das Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz2, 64283 Darmstadt, möglich.

Wenn Sie es wünschen leitet die Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG Ihren Antrag dorthin weiter. Sie hat keinen Einfluss auf den Verlauf des Antrags.

Gemäß § 23 des Glücksspielstaatsvertrages werden folgende Daten gespeichert:

  1. Familienname, Vorname(n), Geburtsname(n)
  2. Aliasnamen
  3. Geburtsdatum
  4. Geburtsort
  5. Anschrift
  6. Lichtbilder
  7. Grund der Sperre
  8. Dauer der Sperre
  9. und die meldende Stelle

Mit diesen Daten wird sichergestellt, dass gesperrte Spieler nicht mehr an staatlich konzessionierten Glücksspielen teilnehmen können.

Sie möchten Sich informieren, wie Sie eine Spielersperre für eine andere Person einleiten können? Klicken Sie hier!